staatliche liquiditätshilfen
Zur Abmildung der Folgen der Pandemie haben Bund und Länder eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermaßnahmen geschaffen. Alle Fördermaßnahmen zielen darauf ab, Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, den Fortbestand zu ermöglichen.
Allen Liquiditätshilfemaßnahmen ist gemeinsam, dass sie nicht dazu genutzt werden können sollen, den Verbleib bereits insolventer Unternehmen am Markt zu fördern und deren Abwicklung lediglich zu verzögern.
Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die wesentlichen Eckpunkte und verweist auf die jeweiligen Ansprechpartner.
Über die Soforthilfe erhalten Solo-Selbständige, FAngehörige der Freien Berufe und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 5 bzw. 10 Mitarbeitern einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 9.000 € bzw. 15.000 € zur Deckung der laufenden Fixkosten in einer Periode von 3 Monaten. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen. Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.
Anträge sind ausschließlich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten. Antragsformulare können Sie
hier herunterladen. Die Bearbeitungshinweise für den Antrag finden Sie
hier.
Über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sichert der Bund mit entsprechenden Bürgschaften neue Darlehen ab. Ansprechpartner für die Kreditgewährung ist die jeweilige Hausbank. Bislang wurden Ausfallbürgschaften lediglich bis zu einem Volumen von 90 % abgesichert. Aufgrund des verbleibenden eigenen Risikos sind viele Banken davor zurückgeschreckt, an Unternehmen in der Krise neue Kredite zu vergeben. Deshaalb ist geplant, die Ausfallabsicherung durch die KfW auf 100% zu erhöhen.
Auch die
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stellt Kreditsicherheiten zur Verfügung. Die notwendigen Unterlagen sind in einer
Checkliste zusammengestellt (die nicht nur für Gespräche mit der BBRP nutzbar ist).
Unternehmen jeder Größe erhalten, sofern Sie unmittelbar von der Pandemie betrooffen sind, steuerliche Hilfen zur Verbesserung der Liquiditätssituation in Form von Stundungen von Steuerschulden, Anpassung von Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kurzarbeit anzuordnen bzw. mit ihren Beschäftigten zu vereinbaren. Über die Agentur für Arbeit wird Kurzarbeitergeld schon dann gewährt, wenn lediglich 10% der Mitarbeiter vom Ausfall betroffen sind. Übernommen werden nciht nur die Lohnkosten, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge.
Wir unterstützen und begleiten Sie gerne - sprechen Sie uns an.
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